Die im vorhergehenden Bericht (Roth & Pellegrini, 2021) beobachteten Trends werden durch die Analyse von zwei weiteren Datenjahren grundsätzlich bestätigt. Die stationäre Leistungserbringung ist seit dem Inkrafttreten der KLV-Regelung in allen sechs
Eingriffsgruppen zurückgegangen. Ihr Rückgang liegt zwischen 30 Prozent (Uterus) und 56 Prozent (Krampfadern, Leistenbruch und Gebärmutterhals) und damit über den Werten der Jahre vor Einführung der KLV-Regelung zu Ambulant vor Stationär (AvS). Zu diesem Schluss kommt ein Kurzbericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan), der im Auftrag des BAG erstellt worden ist.
Der bereits laufende Prozess der Verlagerung in den ambulanten Bereich wurde somit mit der Einführung der Liste beschleunigt. Seit 2019 hat die ambulante Leistungserbringung bei allen analysierten Eingriffsgruppen mit Ausnahme der Gruppe Gebärmutterhals zugenommen. Durch den Rückgang der stationären und die Zunahme der ambulanten Leistungserbringung ist der Anteil der ambulant durchgeführten Eingriffe bei allen Eingriffsgruppen gestiegen.
Der stärkste Rückgang der stationär durchgeführten Eingriffe hat im ersten bzw. noch im zweiten Jahr nach der Einführung der KLV-Regelung stattgefunden. Generell sind in diesen beiden Jahren die grössten Veränderungen im gesamten Betrachtungszeitraum (2015 bis 2022) zu beobachten.
Nach dem starken Rückgang im 2019 blieben die Raten der stationär durchgeführten Eingriffe der sechs Eingriffsgruppen in den folgenden Jahren relativ stabil. Dies könnte darauf hindeuten, dass das ehemalige Verlagerungspotenzial unter den derzeitigen medizinischen und rechtlichen Rahmenbedingungen weitgehend ausgeschöpft ist. Die stationäre Leistungserbringung scheint ein Plateau erreicht zu haben. Ihre weitere Entwicklung wird künftig laut Bericht von anderen Faktoren beeinflusst, darunter der medizinisch-technische Fortschritt, aber auch Veränderungen wie die Einführung von TARDOC oder die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS).
Der Anteil der Eingriffe, für die eine stationäre Durchführung nachweislich gerechtfertigt ist, variiert stark in Abhängigkeit der untersuchten Ausnahmekriterien. Analysiert werden konnten dabei nur KLV-Ausnahmekriterien, für die auswertbare Daten vorliegen, sowie das Kriterium «Mehrfacheingriffe». Daraus ergibt sich je nach Eingriffsgruppe ein Anteil zwischen 50 und 86 Prozent gerechtfertigter stationär durchgeführter Eingriffe. Seit der Einführung der KLV-Regelung sind diese Anteile gestiegen. Da ein Teil der Ausnahmekriterien von der Analyse nicht erfasst wird, sind diese Ergebnisse aber mit Vorsicht zu interpretieren.
Nach einem starken Rückgang 2019 und 2020 steigen die Gesamtkosten und die stationären Kosten der betroffenen Eingriffe ab 2021 wieder an. Über den gesamten Zeitraum sind die Gesamtkosten jedoch um 26 Millionen Franken gesunken. Der Anstieg der stationären Kosten ab 2021 ist vorwiegend auf einen Preiseffekt zurückzuführen, d. h. auf den Anstieg der durchschnittlichen Kosten pro Eingriff. Dieser Anstieg war absehbar und als mittelfristige Auswirkung der KLV-Regelung erwartet worden.
Seit 2018 sind aus Sicht der Kostenträger die Kosten zulasten der Kantone um 38 Millionen Franken (-35%) gesunken und die Kosten zu Lasten der OKP um 12 Millionen Franken (+6%) gestiegen.
Beitragsbild: Canva.com