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12. Mai 2022

Elektronisches Patientendossier

Benutzerfreundliches und leicht zugängliches EPD

Das elektronische Patientendossier (EPD) müsse benutzerfreundlich und für alle Anwender leicht zugänglich sein. Der Nationalrat hat am 11. Mai 2022 stillschweigend eine entsprechende Motion seiner Gesundheitskommission angenommen.

Der Bundesrat müsse auch Massnahmen ergreifen, um die Finanzierung der Einführung des elektronischen Patientendossiers und die gesamten Wartungs-, Betriebs- und Entwicklungskosten sicherzustellen. Die technische und organisatorische Komplexität müsse reduziert werden, argumentierte Léonore Porchet (Grüne/VD) im Namen der Gesundheitskommission (SGK-NR).

Die Speicherung von Patientendaten und der Informationsaustausch zwischen den medizinischen Berufen solle über eine zentrale Infrastruktur erfolgen. Ziel der Motion der SGK-NR sei es unter anderem, dass vom unfruchtbaren Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Systemen Abstand genommen wird, sagte Porchet. Der Nationalrat nahm die Motion am 11. Mai 2022 schliesslich ohne Gegenantrag an. Sie geht nun in den Ständerat.

Das elektronische Patientendossier (EPD) wird seit Anfang 2021 in einigen Regionen schrittweise landesweit eingeführt. Der Bundesrat hat Ende April 2022 angekündigt, dass er mit dem EPD vorwärts machen will. Er will das Gesetz vollständig revidieren und schlägt vor, das EPD zu einem Instrument der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu machen, erinnerte Gesundheitsminister Alain Berset im Plenum des Nationalrats.

   

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