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5. Mai 2022

Anpassung der Rahmenbedingungen

Bessere Nutzung von medizinischen Daten für die Forschung

Der Bundesrat möchte der Forschung bessere Rahmenbedingungen für die Weitergabe und Weiterverwendung von Gesundheitsdaten bieten.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, die Voraussetzungen für den Aufbau eines Datensystems für die Forschung im Gesundheitsbereich zu schaffen. Der Datenschutz muss sichergestellt bleiben.

In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats Humbel (15.4225) legt der Bundesrat die verschiedenen Voraussetzungen dar, damit Gesundheitsdaten künftig für die Forschung auch verknüpft weiterverwendet werden können. Dazu gehören gemeinsame Standards für den Datenaustausch, ein eindeutiger personenbezogener Identifikator, der Datenzugang an sich, aber auch die Schaffung rechtlicher Grundlagen für den Datenzugriff und die weitere Nutzung.

Ein System schaffen

Für die Umsetzung schlägt der Bericht den Aufbau eines Systems zur Weiterverwendung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten vor. Eine nationale Datenkoordinationsstelle könnte sicherstellen, dass der Datenaustausch und die Datenbearbeitung rechtskonform und sicher erfolgen. Die Einwilligung der betreffenden Personen und der Datenschutz müssen dabei gewährleistet sein.

Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, im Zuge der Verbesserung des Datenmanagements im Gesundheitswesen, gemeinsam mit bestehenden Fachgremien der Bundesverwaltung sowie unter Einbezug externer Experten, die strukturellen, prozess- und anwendungsorientierten Anforderung an das vorgeschlagene System zu klären. Ferner soll untersucht werden, welche Rechtsgrundlagen angepasst oder neu geschaffen werden müssten. Die Ergebnisse dieser Abklärungen sollen dem Bundesrat bis Ende 2023 unterbreitet werden.

   

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