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25. Mai 2022

Botschaft zuhanden des Parlaments

Bundesrat will Pflege-Ausbildungsoffensive rasch umsetzen

Der Bundesrat will dem Pflegemangel mit einer Ausbildungsoffensive begegnen und zwar mit Massnahmen, die bereits im indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative enthalten waren. Er hat die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Der Bundesrat schlägt in seinem Gesetzesentwurf vor, dass die Ausbildung von Pflegefachpersonen während acht Jahren mit bis zu einer Milliarde Franken durch Bund und Kantone gefördert werden soll. Pflegefachpersonen sollen zudem bestimmte Leistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können. Diese Massnahmen waren bereits im indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative enthalten, weshalb der Bundesrat nun auf eine erneute Vernehmlassung verzichtet hat.

Ausbildungsoffensive in drei Phasen

Erstens werden Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen, die in der praktischen Ausbildung diplomierter Pflegefachkräfte mitarbeiten, finanziell unterstützt. Zweitens werden Personen, die eine Pflegeausbildung an einer Fachhochschule oder höheren Fachschule absolvieren, bei Bedarf finanziell unterstützt. Drittens erhalten Fachhochschulen und höhere Fachschulen Zuschüsse, um die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen.

Insgesamt sollen Bund und Kantone die Ausbildung während acht Jahren mit bis zu einer Milliarde Franken fördern. Mit acht Millionen Franken für vier Jahre soll der Bund zudem Projekte unterstützen, die der Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung und insbesondere der Interprofessionalität dienen.

Leistungen direkt abrechnen

Der Bundesrat hat zudem Bestimmungen aufgenommen, damit Pflegefachpersonen künftig gewisse Leistungen direkt mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen können. Ein Kontrollmechanismus soll verhindern, dass es zu einer Mengenausweitung der Leistungen und damit zu höheren Gesundheitskosten kommt.

Arbeitsbedingungen in einer zweiten Etappe verbessern

Die weiteren Inhalte des neuen Verfassungsartikels sollen in einer zweiten Umsetzungsetappe behandelt werden. Dazu gehören u. a. anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen, die Möglichkeit der beruflichen Entwicklung und die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen. Voraussichtlich im Herbst 2022 wird der Bundesrat dazu erste Vorschläge diskutieren. Er fordert alle beteiligten Akteure dazu auf, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ihrerseits rasch Massnahmen umzusetzen.

Beitragsbild: Hélène Tobler

   

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