Der Bundesrat nimmt die Empfehlungen einer Evaluation aus dem Jahr 2019 auf. Die vorgeschlagene Revision berücksichtigt den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt, vor allem in der Digitalisierung.
So soll neu die elektronische Einwilligung zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt ermöglicht werden, was wiederum neue Forschungsmöglichkeiten eröffnet. Gleichzeitig will der Bundesrat den Datenschutz und die Datensicherheit stärken, indem entsprechende Kompetenzen bei Forschenden und Vollzugsbehörden verlangt werden sollen.
Wo es sinnvoll erscheint, sollen die Anforderungen für klinische Versuche an das EU-Recht angepasst werden, etwa bei der Dokumentation und Meldung von Nebenwirkungen und der Berichterstattung. Damit soll der administrative Aufwand für Forschende, insbesondere bei der Durchführung von multinationalen klinischen Versuchen, reduziert werden. Gleichzeitig sollen die vorteilhaften Bestimmungen des Schweizer Rechts beibehalten werden.
Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wird geklärt. So wird die Schweizerische Vereinigung der Forschungsethikkommissionen (Swissethics) explizit im Verordnungsrecht verankert und mit klar definierten Aufgaben der Koordination zwischen den kantonalen Ethikkommissionen betraut. Damit will der Bunderat bestehende Doppelspurigkeiten beseitigten.
Neu müssen die Resultate klinischer Versuche alle zeitnah und in einer für Laien verständlichen Form veröffentlicht werden.
Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsanpassungen am 26. April 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Diese läuft bis am 16. August 2023.