Basierend auf den Empfehlungen einer Expertengruppe erarbeitete der Bundesrat ein zweiteiliges Kostendämpfungsprogramm. Im Juni 2021 verabschiedete das Parlament ein erstes Paket mit vier Massnahmen. Es handelt sich dabei um Bestimmungen zu Pilotprojekten, zur Verschärfung der Rechnungskontrolle, zur nationalen Tariforganisation im ambulanten Sektor und zur Förderung von Pauschalen für ambulante Leistungen. Die anderen Massnahmen des ersten Pakets werden zu einem späteren Zeitpunkt behandelt, insbesondere die Frage der Referenzpreise für Arzneimittel. Das zweite Paket, das im Herbst 2020 in die Vernehmlassung geschickt wurde, beinhaltete als zentrale Massnahme die Einführung eines Kostendämpfungsziels in Form von jährlichen Kostenobergrenzen, die von Bund und Kantonen beschlossen werden. Aufgrund des Vernehmlassungsberichts hat der Bundesrat im Frühling 2021 beschlossen, dieses Thema als indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte separat zu behandeln. Die weiteren Massnahmen des zweiten Pakets betreffen v. a. die Stärkung der koordinierten Versorgung und die Kompetenzen des Bundes bei der Abgeltung von medizinischen Leistungen.
Beitragsbild: Pharmasuisse / Archiv