Kaum einer hat noch daran geglaubt, aber nach 14-jähriger Debatte hat EFAS, die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen, die letzte Hürde im Parlament doch noch genommen. Besteht die Vorlage in einer allfälligen Referendumsabstimmung auch vor dem Volk, tritt EFAS im Akutbereich auf den 1. Januar 2028 in Kraft. Bis dahin ist die gesamte Gesundheitsbranche gefordert, die nötigen Arbeiten für die erfolgreiche Umsetzung zu erledigen. Eine der zentralen Aufgaben ist es, die EFAS-Potenziale für die Integrierte Versorgung zu nutzen.
Damit die Integrierte Versorgung durch EFAS gefördert werden kann, ist es hilfreich zu klären, was darunter zu verstehen ist. Hauptzielgruppe von Integrierter Versorgung sind «Personen mit vielfältigen und vielschichtigen Gesundheitsproblemen, die eine Vielzahl an Gesundheits- und sozialen Unterstützungsleistungen» benötigen. Für diese Betroffenen ist die Integrierte Versorgung folgendermassen zu verstehen. Sie …
Damit EFAS für die Integrierte Versorgung tatsächlich zum Booster wird, ist es nun wichtig, neben der einheitlichen Finanzierung der Leistungen, sowohl die Zusammenarbeit der involvierten Akteur:innen und Betroffenen, als auch der Systeme, der Strukturen und Mittel zu entwickeln und zu fördern.
In einem ersten wichtigen Schritt in Richtung Integrierte Versorgung müssen sich die Initiant:innen auf ein bestimmtes Kollektiv verständigen. Dieses betrifft sowohl die potenziellen Patient:innen als auch die beteiligten Gesundheitsfachpersonen. Denn es ist zumindest kurzfristig nicht möglich, sogleich für alle Adressat:innen Versorgungsangebote zu kreieren, die Beteiligten zu involvieren und die Prozesse aufeinander abzustimmen. Die daraus entstehende teilweise «Einschränkung der Arztwahl» führt oftmals zu Ängsten. Diese betreffen den eingeschränkten Zugang zu medizinischen Leistungen bzw. eine zunehmende Abhängigkeit innerhalb der potenziellen Versorgungspartner. Daher muss der Prozess gut moderiert sowie kommuniziert werden.
Anschliessend analysieren die involvierten Versorgungspartner bestehende Versorgungslücken und legen fest, was sich wie verändern soll. Es handelt sich dabei um keine verbindlichen Absprachen wie bei einer industriellen Fertigung, sondern um Vereinbarungen, die Handlungen gezielt planen, welche in Absprache zwischen den verschiedenen Versorgungspartnern erfolgen sollen. «Shared Care Plans» beschreiben dabei die vorhandenen und notwendigen Kompetenzen und weisen Aufgaben und Verantwortungen zu. Speziell im Setting ambulant/stationär/ambulant ist ein «Advanced Care Planning» mit einer Abklärung der Lebensvorstellungen sowie der häuslichen Lebensumstände von zentraler Bedeutung.
Neben den Personen und Prozessen hat die gemeinsame Nutzung der vorhandenen Informationen eine wichtige Bedeutung. Der Befund ist für die Gesundheitsfachpersonen der Auftrag. Gut und zielführend ausgeführt werden kann dieser, wenn die involvierten Versorgungspartner über gemeinsame Diagnose- und Medikamenten-Listen, Laborbefunde und Informationen über bekannte Allergien und Nebenwirkungen verfügen. Digitale Hilfsmittel wie der eMediplan bieten bereits heute eine praxistaugliche Umsetzung und die Weiterentwicklungen rund um das elektronische Patientendossier (EPD) werden hier zusätzliche Möglichkeiten schaffen.
Auf der Pro-efas-Webseite heisst es, dass EFAS «bestehende Fehlanreize in der akuten Gesundheitsversorgung behebt und zu mehr Effizienz, einer sinnvollen Verlagerung von stationär zu ambulant sowie zur Förderung der integrierten Versorgung führt». Dies ist leichter gesagt als getan. Lassen Sie uns beginnen, die Vorteile von EFAS für die Integrierte Versorgung gemeinsam in die Tat umzusetzen.
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