Niemand käme ernsthaft auf die Idee, die Preise für Wohnungsmieten oder Treibstoffe auf dem Niveau von 2006 zu fixieren. Bei den Tarifen für ambulante medizinische Leistungen (TARMED) ist dies seit vielen Jahren Realität: Seit 2006 beträgt der Taxpunktwert TARMED im Kanton Aargau unverändert 89 Rappen. Die Auswertung der Kostenrechnungen zeigt, dass die Spitäler und Kliniken bei jedem ambulanten Fall auf rund 25 Prozent der Kosten sitzen bleiben.
Damit wird die von der Politik verlangte und in vielen Fällen sinnvolle Verlagerung von stationären Leistungen in den ambulanten Bereich zur finanziellen Falle für die Leistungserbringer. Spitäler mit einem hohen Anteil an ambulanten Behandlungen werden abgestraft. Gleichzeitig haben sie kaum die Möglichkeit, ein Polster für notwendige, zukunftsgerichtete Investitionen anzulegen.
Aufgrund der unbefriedigenden Situation haben die Aargauer Spitäler und Kliniken – die alle Mitglieder der vaka sind – im Juni 2023 die Tarifverträge für ambulante ärztliche Leistungen (TARMED) und nicht ärztliche Leistungen (Physiotherapie, Ergotherapie) gekündigt.
In zähen Verhandlungen versuchen sie seither, den Einkaufsgemeinschaften einen kostendeckenden Tarif abzuringen. Diese lehnen bereits die Kostenrechnung ITAR-K der Spitäler als Verhandlungsgrundlage ab und betonen, dass die Tarife nach politischen Kriterien festgelegt werden und sich nicht nach den ausgewiesenen Kosten der Leistungserbringer richten sollen. Wie das Verfahren weitergehen könnte, zeigt das Beispiel der niedergelassenen Ärzteschaft im Kanton Aargau: Seit 2010 beschäftigt der Streit um einen neuen Taxpunktwert TARMED die Verwaltung und die Gerichte.
In der Botschaft zum Finanzhilfebeitrag für das Kantonsspital Aarau (2023) hat der Regierungsrat die Lage treffend zusammengefasst: «Aktuell durchlaufen die schweizerischen Spitäler grosse strukturelle Veränderungen, die einerseits durch höhere Ansprüche der Patientinnen und Patienten und stetig steigende regulatorische Vorgaben an die Leistungserbringung und anderseits durch einen hohen Kostendruck und teils nicht kostendeckende Tarife geprägt sind.»
Für diese Probleme braucht es rasche Lösungen. Einerseits müssen die Spitäler und Kliniken die Teuerung automatisch auf die Tarife abwälzen können. Hier ist eine Ergänzung der Tarifstruktur und der gesetzlichen Grundlagen notwendig. Andererseits braucht es eine von allen Seiten anerkannte Grundlage für kostenbasierte Tarifverhandlungen im ambulanten Bereich. Hier sind die nationalen Verbände, die Krankenkassen und die Bundespolitik gleichermassen gefordert, eine umfassende Lösung zu finden.
Es genügt nicht, wenn die Kostenträger und die nationale Politik sich auf das vermeintliche Problem der Gesundheitskosten beschränken.
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