Das EDI hat diesen Entscheid getroffen, nachdem es von positiven Ansätzen Kenntnis genommen hat. Wird bis Mai 2025 kein Genehmigungsantrag beim Bundesrat eingereicht, schlägt das Innendepartement dem Bundesrat auf der Grundlage der beiden am 16. August 2023 in die Vernehmlassung geschickten Varianten eine Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung vor.
Die Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen dient der Abrechnung von ambulanten Leistungen in einer Praxis oder einem Spital. Sie legt einen Einzelleistungstarif fest und stützt sich dabei hauptsächlich auf Sitzungspauschalen, welche die Sitzungsdauer nicht berücksichtigen. Diese Tarifstruktur ist nicht mehr zeitgemäss und muss revidiert werden.
Da die Tarifpartner – Physioswiss, Schweizerischer Verband der freiberuflichen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, H+, curafutura und santésuisse – sich nicht auf eine Revision des Tarifs für ambulante physiotherapeutische Leistungen einigen konnten, hat der Bundesrat von seiner subsidiären Kompetenz gemäss KVG Gebrauch gemacht. Am 16. August 2023 schickte er eine Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung in die Vernehmlassung. Das Ziel ist die Einführung einer Zeitkomponente, um die Transparenz für die Patient:innen zu erhöhen.
Aufgrund positiver Signale und um die Tarifautonomie der Partner zur gewährleisten, hat das EDI beschlossen, seine Arbeiten zu sistieren und den Tarifpartnern mehr Zeit zu geben, sich auf eine neue Tarifstruktur zu einigen. Sie müssen das BAG regelmässig über den Fortschritt ihrer Arbeiten informieren.
Reichen die Tarifpartner bis Mai 2025 keinen neuen Genehmigungsantrag beim Bundesrat ein, schlägt das EDI dem Bundesrat auf der Grundlage der beiden 2023 in die Vernehmlassung geschickten Varianten eine Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung vor.
Basis für künftigen Entscheid, wenn keine Einigung bis Mai 2025
Um eine Zeitkomponente anstelle der bisherigen Sitzungspauschalen einzuführen, schickte der Bundesrat zwei Varianten in die Vernehmlassung, die bis zum 17. November 2023 dauerte:
Variante 1 sieht vor, die bestehenden Sitzungspauschalen für allgemeine und aufwändige Physiotherapie mit einer Mindestsitzungsdauer zu ergänzen und zusätzlich eine neue Pauschale für eine Kurzsitzung einzuführen.
Variante 2 sieht vor, anstelle der bisherigen Pauschalen eine neue Grundpauschale (Sitzungszeit von mindestens 20 Minuten) sowie eine neue Position für jede weitere 5 Minuten Sitzungszeit einzuführen.
Die Formulierung für die Abrechnung der Tarifposition für aufwändige Physiotherapie soll präzisiert werden, um die heutigen Unklarheiten zu beseitigen.
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