Die Kantone haben den Auftrag, den Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM) gesamtschweizerisch zu planen. Der HSM zugeordnet werden Bereiche, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. Das HSM-Beschlussorgan, bestehend aus zehn Gesundheitsdirektor:innen, sah diese Anforderungen bei der komplexen Chirurgie des Bauchraumes erfüllt. Es beschloss 2016, den Bereich weiterhin der HSM zuzuordnen.
2019 wies das HSM-Beschlussorgan einen ersten Vorschlag für die Leistungszuteilung in den Teilbereichen tiefe Rektumresektion bei Erwachsenen (Entfernung des Rektums) und komplexe bariatrische Chirurgie (operative Eingriffe zur Reduktion des Körpergewichts) an das HSM-Fachorgan zurück. Dies verbunden mit dem Auftrag, eine stärkere Konzentration vorzusehen. Das Fachorgan, ein 15-köpfiges Expertengremium, erarbeitete daraufhin neue Anforderungskriterien.
Auf Empfehlung des Fachorgans und nach einer breiten Anhörung erteilte das Beschlussorgan am 2. Juni 2023 einen Leistungsauftrag für 15 bzw. 21 Spitäler. Die Liste der Spitäler mit Leistungsauftrag findet sich auf der GDK-Website.
Der Entscheid wurde unter Berücksichtigung des Erfüllungsgrads der Anforderungen (wie Struktur- und Prozessqualität, Mindestfallzahlen, Beteiligung an Lehre, Weiterbildung und Forschung etc.), der Versorgungslage und der prognostizierten Entwicklung des Bedarfs gefällt. Auch die Wirtschaftlichkeit der Bewerber wurde geprüft. Die nicht berücksichtigten Bewerber erfüllen eine oder mehrere Anforderungen nicht und sind für die Abdeckung des Versorgungsbedarfs nicht relevant. Sie können beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen.
Die Zuteilungsentscheide wurden am 28. Juni 2023 (komplexe bariatrische Chirurgie) und heute (tiefe Rektumresektion bei Erwachsenen) im Bundesblatt publiziert. Sie treten am 1. Januar 2024 in Kraft und sind bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor.