Die Tarifpartner H+ und santésuisse haben beim Bundesrat ein Gesuch zur Prüfung von ambulanten Pauschalen eingereicht. Damit schaffen die beiden Verbände die Voraussetzung, um ambulante Pauschalen per 1. Januar 2024 verbindlich einzuführen. Gleichzeitig erhalten die Verbände damit die Gelegenheit, das System der ambulanten Pauschalen weiter zu optimieren und im Verlauf des nächsten Jahres in einer finalen Fassung zur Genehmigung einzureichen. So können ambulante Pauschalen gleichzeitig mit einem neuen Einzelleistungstarif eingeführt werden, welcher für die Tarifierung der nicht pauschalierbaren Leistungen gelten soll.
Die Tarifpartner curafutura (mit SWICA) und die FMH haben ihrerseits die überarbeitete ambulante Arzttarifstruktur TARDOC in der Version 1.3 beim Bundesrat zur Genehmigung nachgereicht. Die neue Version bringe eine Verlängerung der Kostenneutralität, eine Vereinfachung des Tarifs und die Erhöhung der Transparenz.