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4. Oktober 2023

Professionelle Verlustscheinbewirt­schaftung

Krankenhäuser können die Bewirtschaftung von Verlustscheinen professionellen Dienstleistern wie Creditreform übergeben. Das bietet eine ganze Reihe von Vorteilen – nicht zuletzt die Vermeidung von Reputationsschäden.

Über 90 Prozent der Schweizer Bevölkerung sind zufrieden mit der Gesundheitsversorgung. Das liegt weit über dem Durchschnitt der Industriestaaten, wo gerade 71 Prozent erreicht werden. Diese hohe Qualität kostet. Pro Kopf gerechnet liegen die Gesundheitskosten kaufkraftbereinigt um drei Viertel über dem Mittel vergleichbarer Volkswirtschaften. Der privat finanzierte Anteil an den Gesundheitskosten ist mit 25 Prozent überdurchschnittlich hoch.

Auch in diesem Jahr werden die Krankenkassenprämien wieder deutlich ansteigen. Das sorgt seit Jahrzehnen für Diskussionen. Unter Druck stehen insbesondere die Spitäler. Sie sind gehalten, ihre medizinischen Dienstleistungen bei hoher Qualität laufend zu optimieren. Das gilt natürlich auch für die Verwaltungsaufgaben, zu denen der Forderungseinzug zählt. Die Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, Patientinnen und Patienten aus dem Standortkanton unabhängig von ihrem Versicherungsstatus und ihren finanziellen Möglichkeiten aufzunehmen. Bonitätsprüfungen sind nicht möglich – der Forderungseinzug hingegen sehr wohl. Dieser verlangt gerade von öffentlich-rechtlichen Betrieben einiges an Fingerspitzengefühl. Anderseits müssen Debitorenverluste in Form von Verlustscheinen von den Leistungsträgern und damit der Allgemeinheit mitgetragen werden, die den Spitalbetrieb wesentlich mitfinanziert. Es drohen nicht zuletzt Reputationsschäden.

Creditreform weiss aus der Zusammenarbeit mit mehreren Spitälern um diese Problematik, gerade bei der Bewirtschaftung von Verlustscheinen. Diese verjähren seit 2017 nach zwanzig Jahren. Das bedingt eine periodische Überprüfung der finanziellen Möglichkeiten dieser Schuldnerinnen und Schuldner. Fingerspitzengefühl und Fachwissen sind dabei gleichermassen gefragt. Da kann es sich auszahlen, diese Aufgaben an ein spezialisiertes Unternehmen wie Creditreform auszulagern. Das entlastet nicht zuletzt die Mitarbeitenden, die dann mehr Ressourcen für ihre Kernkompetenzen haben. In überraschend vielen Fällen gelingt es, gemeinsam einen Zahlungsplan auszuarbeiten. Der Rechtsweg mit Betreibung und Forderungsdurchsetzung ist dann angebracht, wenn aufgrund der Bonitätseinschätzung realistische Chancen bestehen, das Geld einzutreiben.

Noch anspruchsvoller ist in vielen Fällen das Inkasso, wenn ausländische Patientinnen und Patienten, die ferien- oder berufshalber in der Schweiz weilen, behandelt werden. Da kann mitunter schon die Ermittlung der Adresse zur schier unüberwindbaren Hürde werden, vom Forderungseinzug ganz zu schweigen. Creditreform arbeitet eng mit den Partnerverbänden im Netzwerk Creditreform International und weiteren Partnern in aller Welt zusammen. Das ermöglicht in vielen Fällen eine Bonitätseinschätzung dank automatisierter Bearbeitung mit wenigen Mausklicks. 

Creditreform erfüllt die datenschutzrechtlichen Anforderungen und hat sich zudem dem Code of Conduct der Branche angeschlossen. Mit der Einhaltung dieser Standards werden die Interessen der Schuldnerinnen und Schuldner gleichermassen gewahrt. Creditreform steht für regionale Verankerung mit internationaler Reichweite. Das Kostenrisiko trägt alleine Creditreform: Das Honorar wird nur im Erfolgsfall verrechnet. Lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen und vertrauen Sie auf die Kompetenz der grössten Gläubigerschutzorganisation der Schweiz.

Kontakt:

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