In einem ersten Schritt hat das Parlament (erneut) den Weg für die Ausbildungsoffensive geebnet. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat grünes Licht gegeben und die nötigen Gelder für die Pflege-Ausbildungsoffensive genehmigt, die den Schweizer Spitälern und Heimen zum benötigten Pflegepersonal verhelfen soll. Die Räte haben konkret beschlossen, dass sich die Kantone an den Kosten der praktischen Ausbildung in den Gesundheitseinrichtungen finanziell beteiligen. Angehende Pflegefachpersonen in Ausbildung an einer höheren Fachschule (HF) oder an einer Fachhochschule (FH) erhalten Ausbildungsbeiträge. Die erste Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative ist damit abgeschlossen. In einer zweiten Etappe will das Parlament die Arbeitsbedingungen in der Pflege, die berufliche Weiterentwicklung sowie die bessere Abgeltung von Pflegeleistungen angehen.
Weiter hat der Ständerat – wie der Nationalrat bereits 2019 – die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) abgesegnet. Das bedeutet, Krankenkassen und Kantone sollen die von der Grundversicherung gedeckten ambulanten und stationären Behandlungen gemeinsam bezahlen. Der Ständerat will das auch für die Langzeitpflege. Weitere Differenzen verbleiben u. a. punkto Kostenteiler der Nettokosten als auch bezogen auf die Vergütungen der Vertragsspitäler. Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat.
Unbestritten war in der Wintersession im Ständerat, wie bereits im Nationalrat, die Verlängerung zentraler COVID-Steuerungsinstrumente, wie etwa das COVID-19-Zertifikat für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete oder die zurzeit deaktivierte Swiss-COVID-App. Wieder gestrichen hat der Ständerat hingegen den Zusatz des Nationalrats, punkto Spitalkapazitäten die Kantone stärker in die Pflicht zu nehmen. Auch bezüglich Testkosten war der Ständerat für Überraschungen gut: Der Bund muss nur noch bis Ende 2022 für die Kosten der Tests auf das Coronavirus aufkommen.
Das Parlament will, dass Ärzt:innen künftig Rezepte für Heilmittel digital ausstellen und übermitteln müssen. Das stärkt die Patientensicherheit.
Nach dem Ständerat nahm auch der Nationalrat eine entsprechende Motion an, damit Medizinprodukte auf dem Schweizer Markt vertrieben werden können, die ausserhalb der EU zugelassen sind.