Laut einem aktuellen Bericht des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic zu den Spitalinspektionen weisen die Schweizer Spitäler einen beträchtlichen Verbesserungs- und Investitionsbedarf im Bereich des technischen Qualitätsmanagements, der Aus- und Weiterbildung des Aufbereitungspersonals sowie bei der Infrastruktur der Aufbereitungsabteilungen auf.
Doch ohne eine adäquate Finanzierung der OKP-Leistung können die Spitäler und Kliniken die Entwicklung von Qualitätsmassnahmen sowie die Verbesserung der Qualität und Patientensicherheit nicht vorantreiben. Qualität kostet. Sie bindet personelle Ressourcen, benötigt aber auch finanzielle Mittel für administrative Arbeiten wie die Dokumentation. Gelder werden aber auch für die Schulung und Weiterbildung, das Schnittstellenmanagement sowie für eine geeignete Infrastruktur benötigt.
Schon seit Jahren leiden die Spitäler und Kliniken an einer chronischen Unterfinanzierung. Im ambulanten Bereich sind die Spitäler zu 30 Prozent unterfinanziert und im stationären Bereich sind es 10 Prozent. Zusätzliche Kosten entstehen aufgrund der Inflation und des Fachkräftemangels. Trotz Unterfinanzierung müssen die Spitäler und Kliniken aber immer mehr Aufgaben übernehmen und neue Anforderungen im Bereich der Qualität erfüllen.
Für H+ ist es unverständlich, dass der Gesetzgeber für Qualitätsmessung, -sicherung und -entwicklung im Spital und für alle neuen Anforderungen im Zusammenhang mit der Qualität keine adäquate Finanzierung vorsieht. Spitäler und Kliniken müssen diese Leistungen aus zu tiefen Tarifen finanzieren, was die Unterfinanzierung weiter verschärft.
Die Qualitätssicherung und -entwicklung im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses sind das Herzstück einer qualitativ hochstehenden Leistungserbringung. Die Spitäler und Kliniken setzen sich gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden tagtäglich dafür ein, eine hohe Qualität für alle Patient:innen zu gewährleisten.
Weiter hat H+ zusammen mit den Verbänden der Krankenversicherer sowie der Unfallversicherer im Mai 2022 dem Bundesrat den im KVG Art. 58a geforderten Qualitätsvertrag sowie das Konzept dazu eingereicht. Das neue Qualitätskonzept zielt u. a. darauf ab, der Qualitätsmessung, -sicherung und -entwicklung im Spital national einen transparenten und strukturierten Rahmen zu geben. Es ist der erste Vertrag dieser Art. Er ist bis heute vom Bundesrat nicht genehmigt worden.