Die eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» kommt am 13. Februar 2022 zur Abstimmung. Sie will jegliche Versuche an Tieren und Menschen verbieten, aber auch den Handel, die Ein- und Ausfuhr von Produkten wie beispielsweise Arzneimittel, für welche Tierversuche oder klinische Studien durchgeführt wurden.
Der Verband Universitäre Medizin Schweiz (unimedsuisse), die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW), die Swiss Clinical Trial Organisation (SCTO), swissuniversities sowie H+ Die Spitäler der Schweiz empfehlen die Initiative aus mehreren Gründen zur Ablehnung.
Die Hauptbetroffenen wären Menschen mit schweren, chronischen sowie seltenen Krankheiten, die dringend auf bessere medizinische Behandlungsmethoden angewiesen sind. Darüber hinaus behindert die Initiative auch die Forschung in den Bereichen Psychologie, Pflege und Pädagogik, welche für Menschen von grosser Bedeutung sind, die auf Hilfe und Pflege angewiesen sind.
Das Gesundheitssystem als Ganzes und die medizinische Forschung würden ebenfalls einen hohen Preis zahlen. Im Ausland entwickelte Medikamente könnten nicht mehr auf dem Schweizer Markt vertrieben werden. Dies würde bedeuten, dass viele wirksame und gut etablierte Medikamente, Behandlungen und Diagnosemethoden in der Schweiz nicht mehr angewendet werden könnten. Die Schweizer Bevölkerung könnte somit nicht mehr auf Behandlungen zurückgreifen, die dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens entsprechen, was grosses Leid verursachen und Leben gefährden würde. Darüber hinaus würde dies zu einer Zweiklassenmedizin führen, genauer gesagt zu erheblichen Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung. Patienten mit hohem Einkommen würden einfach ins Ausland fahren, um dort lebensrettende Behandlungen zu erhalten, die in der Schweiz nicht mehr verfügbar wären.
Die derzeit existierenden Alternativmethoden zu Tierversuchen sind leider noch nicht hinreichend ausgereift und ihre Wirksamkeit ist noch nicht in allen Bereichen genügend, um alleine auf diese abzustellen. Tier- und Menschenversuche bleiben sehr oft die einzige Möglichkeit, eine neue Therapie an einem ganzen Organismus mit all seinen komplexen Wechselwirkungen zu testen.
Die Tierversuchsgesetzgebung der Schweiz gehört zu den strengsten der Welt. Der im Gesetz verankerte Grundsatz des 3R-Prinzips (Replace, Reduce, Refine) bedeutet, dass Tierversuche nur dann bewilligt werden, wenn keine Alternativmethode existiert, dass die Anzahl der Versuchstiere auf ein absolutes Minimum beschränkt wird und dass die Versuchsmethoden und Haltungsbedingungen für die Tiere möglichst wenig belastend sind. Das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG) regelt umfassend die klinischen Studien in der Schweiz. Jede klinische Studie, an der Patientinnen und Patienten teilnehmen, muss von einer Ethikkommission bewilligt werden.
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