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12. September 2023

Finanzkommissionen einbeziehen

Wer befiehlt, der bezahlt: Bitte auch im Gesundheitswesen

Von der Annahme eines finanzpolitischen Vorstosses, den der Nationalrat in der Herbstsession 2023 beraten wird, verspricht sich die Spitalbranche die Einhaltung eines oft vernachlässigten Grundsatzes: Wer befiehlt, der bezahlt.
Competence Markus Trutmann

Autor

Markus Trutmann

Leiter Geschäftsbereich Politik, Mitglied der Geschäftsleitung, H+ Die Spitäler der Schweiz

markus.trutmann@hplus.ch

Mit der Parlamentarischen Initiative 22.483 will die Finanzkommission des Nationalrates sicherstellen, dass die Finanzkommissionen auch bei Erlassentwürfen und allenfalls bei Vorstössen von Sachbereichskommissionen einbezogen werden. Dies soll bei Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen geschehen. Begründet wird diese Forderung damit, dass die eidgenössischen Räte in den vergangenen Monaten Beschlüsse gefasst haben, die zu hohen, nicht finanzierten Mehrausgaben und somit zu strukturellen Defiziten führen.

Beitrag zu einer nachhaltigen Finanzierung

H+ begrüsst die parlamentarische Initiative; auch und insbesondere aus gesundheitspolitischer Sicht. Zahlreiche gesundheitspolitische Vorstösse sind mit neuen Aufgaben und Auflagen für die Leistungserbringer verbunden, insbesondere für die Spitäler und Kliniken. In den meisten Fällen ist jedoch keine ausreichende Finanzierung vorgesehen. Somit bleibt den Spitälern nichts anderes übrig, als die neuen Aufgaben aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Bei den unterfinanzierten Tarifen der OKP-versicherten Leistungen gestaltet sich die Aufgabe, die Erträge zu steigern und damit die neuen, vom Parlament gewollten Aufgaben zu finanzieren, als äusserst schwierig – wenn nicht sogar als unmöglich. Unter diesen Umständen wird eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens zunehmend infrage gestellt.

Es kann nicht sein, dass das Infrastrukturprojekt «Elektronisches Patientendossier», die Ausbildung von Gesundheitsfachleuten in den Spitälern, die Entwicklung von Qualitätsprojekten und die Umsetzung des Datenschutzes alle indirekt über die ohnehin schon unzureichenden OKP-Tarife finanziert werden müssen.

H+ würde es begrüssen, wenn die Finanzkommissionen auch bei gesundheitspolitischen Vorlagen kritisch prüfen würden, ob diese finanziell tragbar sind und ob sie das Prinzip der Fiskaläquivalenz einhalten, nach dem Grundsatz «Wer befiehlt, der bezahlt». Es kann nicht sein, dass das Infrastrukturprojekt «Elektronisches Patientendossier», die Ausbildung von Gesundheitsfachleuten in den Spitälern, die Entwicklung von Qualitätsprojekten und die Umsetzung des Datenschutzes – um nur einige wichtige Beispiele zu nennen – alle indirekt über die ohnehin schon unzureichenden OKP-Tarife finanziert werden müssen. Die vorliegende parlamentarische Initiative scheint geeignet, das Prinzip der Fiskaläquivalenz auch im Gesundheitswesen zu stärken. Deshalb empfiehlt H+ die Annahme der Pa.Iv. 22.483.

Foto: Stadtspital Zürich Waid

   

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