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16. Februar 2023

Umsetzung der Pflegeinitiative

Förderprogramm zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen von ausgebildeten Pflegekräften ist ohne zusätzliche (Anschub-)Finanzierung nicht möglich. ARTISET und CURAVIVA schlagen deshalb parallel zur Ausbildungsoffensive ein von Bund und Kantonen getragenes Förderprogramm vor.

Die Föderation der Dienstleister für Menschen mit Unterstützungsbedarf (ARTISET) und der Branchenverband der Dienstleister für Menschen im Alter (CURAVIVA) schlagen ein Förderprogramm vor, das dafür sorgt, dass die Leistungserbringer Massnahmen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen finanziell tragen können. Das angedachte Förderprogramm basiert auf einer Anschubfinanzierung. Die Leistungserbringer würden in diesem Programm neben Bund und Kantonen eine tragende Rolle übernehmen:

  • Bund und Kantone stellen die notwendigen Gelder zur Verfügung: Bund und Kantone würden den Umfang, den Finanzierungsschlüssel und die Dauer des Programms gemeinsam festlegen. Das Förderprogramm sollte möglichst zeitnah zur Ausbildungsoffensive starten. So könnten die beiden Programme gegenseitig von Synergieeffekten profitieren.
  • Die Kantone sind im Lead: Die Kantone wären aus Sicht von ARTISET und CURAVIVA in erster Linie als handelnde Akteure gefragt, unabhängig von der subsidiär-unterstützenden Rolle des Bundes. Sie würden die zur Verfügung gestellten Gelder (Bundes- und Kantonsbeiträge) für das Programm verwalten und den Leistungserbringern finanzielle Unterstützung für ihre konkreten Ansätze zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gewähren. Die Zuschüsse an die Leistungserbringer wären an Bedingungen geknüpft.

Ausdehnung des Förderprogramms auf Dienstleister im Sozialbereich

Auch bei der Langzeitbetreuung und -begleitung stellt sich die Frage nach einer angemessenen Abgeltung der erbrachten Leistungen und von anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen immer dringlicher. Wie in der Pflege sind unregelmässige Arbeitszeiten mit kurzfristigen Änderungen an der Tagesordnung. Mitarbeitende stehen an Abenden und an Wochenenden für Menschen mit Unterstützungsbedarf im Einsatz. Aus der aktuell schwierigen Situation im Pflegebereich können jetzt die notwendigen Lehren gezogen werden, um eine ähnliche Entwicklung im Sozialbereich zu vermeiden. Ohne Korrekturmassnahmen wird sich der Fachkräftemangel auch im Sozialbereich weiter akzentuieren.

Gestützt auf die gesammelten Erfahrungen und erzielten Effekte würde es das Förderprogramm auch erlauben die Frage der Integration der Mehrkosten in die Pflegefinanzierung, aktuell über die OKP-Beiträge und Restfinanzierung, zu klären. Bund
und Kantone wären dabei zuständig für den Abgleich mit den Entwicklungen in der Gesundheitspolitik, insbesondere in Bezug auf die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) mit integrierter Pflege.

   

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