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Competence - Kantonsspital Uri muss einen GAV einführen
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Aktuelles
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9. Februar 2023

Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Kantonsspital Uri muss einen GAV einführen

Neu ist der Spitalrat des Kantonsspitals Uri verpflichtet, mit den Arbeitnehmerverbänden einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Spitalpersonal abzuschliessen.

Mit deutlichem Stimmenmehr genehmigte der Landrat des Kantons Uri die Änderung der Verordnung über das Kantonsspital Uri betreffend die Verpflichtung zum Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags. Damit sollen zeitgemässe Anstellungs- und Arbeitsbedingungen festgelegt, die Wettbewerbsfähigkeit des Spitals auf dem Arbeitsmarkt erhalten, die Gleichstellung gewährleistet und die Partnerschaft zwischen dem Spital und seinen Mitarbeitenden gefördert werden.

Finanzielle Folgen noch nicht bezifferbar 

Ob und inwieweit der Abschluss eines GAV finanzielle Auswirkungen auf das Kantonsspital bzw. auf dessen Finanzierer hat, könne die Urner Regierung noch nicht abschätzen. Das Kantonsspital pflege schon heute eine zukunftsorientierte Personalpolitik als Teil einer guten Unternehmenskultur. So oder anders seien in den kommenden Jahren höhere Kosten zu erwarten. Denn die Umsetzung der vom Schweizer Stimmvolk angenommenen «Pflegeinitiative» erfordere zusätzliche finanzielle Mittel durch den Kanton und das Kantonsspital.

Eine erste Serie von Verhandlungsterminen wurde bereits vereinbart, wie die Verhandlungspartner nach dem Landratsentscheid mitteilten. Am Tisch sitzen neben dem Kantonsspital Uri der Pflege-Berufsverband (SBK), die Gewerkschaft Syna, der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) und der Ärzteverband (VSAO).

   

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