Künftig werden alle Versicherten eine Rechnungskopie erhalten, damit sie die Rechnungskontrolle besser durchführen können. Im ambulanten Bereich wird eine nationale Tariforganisation ins Leben gerufen, um in diesem Rahmen die Tarifverhandlungen zu professionalisieren und besser zu strukturieren. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsbestimmung von zwei Jahren für die Einsetzung der Organisation vorgesehen. Für den stationären Bereich existiert eine solche Organisation bereits.
Weitere Kostendämpfungsmassnahmen des ersten Massnahmenpakets treten voraussichtlich auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Es handelt sich dabei um die Förderung von Pauschalen im ambulanten Bereich, die Datenbekanntgabe im ambulanten Tarifwesen und die Einführung von Pilotprojekten zur Eindämmung der Kostenentwicklung. Für diese Massnahmen ist eine Konkretisierung auf Verordnungsstufe notwendig. Dazu wird eine Vernehmlassung durchgeführt.
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