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28. November 2022

GDK-Beschlüsse

Neue Empfehlungen für den Bereich Rehabilitation

Die Plenarversammlung der GDK hat eine Lücke geschlossen und drei Empfehlungen zur Rehabilitationsplanung verabschiedet. Ausserdem soll die kantonal unterschiedliche Belastung bei der ärztlichen Weiterbildung künftig ausgeglichen werden und die Kantone haben ihre Position zur einheitlichen Finanzierung (EFAS) aktualisiert.

Heute fehlt eine bundesrechtliche Definition von Rehabilitation, die für die Kantone bei der Spitalplanung und Leistungsauftragsvergabe massgebend wäre. GDK-Präsident Lukas Engelberger sagt: «Mit den GDK-Empfehlungen stehen den Kantonen erstmals einheitliche Grundlagen und Klassifikationen zur Verfügung, auf die sie bei ihren kantonalen Spitalplanungen im Bereich der Rehabilitation zurückgreifen können.»

Damit haben die Kantone an der Plenarversammlung von 25. November 2022 eine weitere Grundlage für eine verstärkte interkantonale Koordination der Spitalplanungen. Die Umsetzung der Empfehlungen wird Zeit in Anspruch nehmen und gestaffelt erfolgen, da die Kantone unterschiedliche Planungshorizonte haben.

Neben der Empfehlung für ein gemeinsames Verständnis von Rehabilitation verabschiedeten die GDK-Mitglieder auch eine Empfehlung für eine einheitliche Planungssystematik. Ihre dritte Empfehlung hat zum Ziel, die Qualitätsanforderungen der Kantone an Reha-Kliniken und -Abteilungen zu vereinheitlichen (zu den Empfehlungen).

Unterschiedliche Belastung bei der ärztlichen Weiterbildung wird künftig ausgeglichen

Im Anschluss an die Plenarversammlung trafen sich die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der 21 Kantone, die der interkantonalen Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung (WFV) bisher beigetreten sind (Tabelle der beigetretenen Kantone). Die Vereinbarung legt den Mindestbeitrag fest, mit dem sich die Standortkantone an den Kosten der Spitäler für die Weiterbildung von Ärzt:innen beteiligen. Für 2023 beträgt der Mindestbeitrag pro Jahr und Ärztin/Arzt 15 000 Franken. Die Vereinbarung sorgt weiter dafür, dass die unterschiedliche finanzielle Belastung unter den Kantonen ausgeglichen wird. Bei der konstituierenden Sitzung legten die Vereinbarungskantone die Beiträge fest, die von den beigetretenen Kantonen 2023 bezahlt bzw. bezogen werden (Tabelle Ausgleichszahlungen 2023).

Aktualisierte Position zur einheitlichen Finanzierung (EFAS)

Der Ständerat wird sich in der Wintersession 2022 mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) befassen. Die vorberatende SGK-S spricht sich für den verbindlichen Einbezug der Pflegeleistungen aus und sie hat damit ein wichtiges Anliegen der Kantone aufgenommen.

Im Vergleich zur Version des Nationalrates hat die Kommission noch weitere Verbesserungen an der Vorlage vorgenommen. So sollen die Kantone zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten im Bereich der Zulassung von ambulanten Leistungserbringern erhalten, wenn die Kosten überdurchschnittlich steigen. In einigen Punkten, insbesondere bei der Datentransparenz und Rechnungskontrolle, wünscht sich die GDK hingegen noch mehr Klarheit. Die Kantone müssen die Verwendung ihrer Steuermittel im Rahmen der Leistungsfinanzierung nachvollziehen können. Sie fordern deshalb Zugang zu sämtlichen Rechnungsdaten.

   

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