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1. Dezember 2023

Bundesrat

Revision des Epidemiengesetzes und Impfstoffstrategie 2035

Der Bundesrat hat eine Revision des Epidemiengesetzes (EpG) bis zum 22. März 2024 in die Vernehmlassung geschickt und die Impfstoffstrategie 2035 verabschiedet.

Der Bundesrat möchte die Rahmenbedingungen für die Bewältigung künftiger Pandemien verbessern. Zu diesem Zweck hat er die Vernehmlassung zur Revision des Epidemiengesetzes (EpG) eröffnet, welche bis zum 22. März 2024 dauern wird.

Notwendige Optimierungen

Die neue Regelung sieht eine Optimierung des dreistufigen Eskalationsmodells (normale, besondere und ausserordentliche Lage) vor. Dieses Modell soll eine klare Kompetenzenverteilung zwischen Bund und Kantonen ermöglichen im Fall einer spezifischen Gesundheitsgefährdung durch eine übertragbare Krankheit.

Der Vernehmlassungsentwurf regelt, unter welchen Voraussetzungen der Bundesrat Aufgaben der Kantone übernehmen und was er anordnen kann.

Der Revisionsentwurf ermöglicht es auch, den Begriff «besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit» besser zu definieren und er soll regeln, unter welchen Voraussetzungen der Bundesrat Aufgaben der Kantone übernehmen und was er anordnen kann. Ausserdem sollen die Vorkehrungen im Hinblick auf künftige Pandemien verstärkt und verbindlicher ausgestaltet werden. Bestimmte Massnahmen bezüglich Homeoffice, Maskenpflicht, Zertifikate oder Schutzkonzepte werden ebenfalls präzisiert.

Verstärkte Überwachung

Die neue Regelung zur Stärkung der Überwachung beinhaltet auch die Verstärkung, Digitalisierung und bessere Vernetzung der Systeme und Methoden zur Überwachung übertragbarer Krankheiten. Dazu gehören das nationale Meldesystem, das Abwassermonitoring und die Durchführung der Gensequenzierung.

Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen und nosokomialen Infektionen

Die Teilrevision des Gesetzes sieht auch neue Massnahmen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen und zur Prävention von therapieassoziierten Infektionen vor. Der One-Health-Aspekt, der sich auf die Wechselbeziehung zwischen menschlicher Gesundheit, Tiergesundheit und Umwelt konzentriert, wird ebenfalls verstärkt. Die Gesetzesrevision sieht auch eine optimierte Finanzierung der vom Bund erworbenen Impfstoffe, Tests und Arzneimittel vor.

Impfstoffstrategie für Krisenzeiten

Ferner will der Bundesrat die Versorgungssicherheit mit Impfstoffen mit Blick auf künftige Pandemien erhöhen und die Position der Schweiz als Standort für die Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen stärken. Hierzu hat er die Impfstoffstrategie 2035 verabschiedet und die betroffenen Departemente mit der Umsetzung beauftragt.

Mit einer besseren Koordination zentraler Akteure und Prozesse innerhalb der hiesigen Impfstoffforschung und einer stärkeren Förderung der klinischen Forschung durch den Bund soll die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, dass Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung den Markt erreichen. Der Hauptfokus soll dabei auf den Next-Gen-Technologien liegen, etwa der mRNA-Technologie.

Impfstoffversorgung im Pandemiefall stärken

Der Bund soll mit Unternehmen vermehrt Reservationsverträge für künftige Pandemie-Impfstoffe abschliessen können. Die Unternehmen halten so gegen Bezahlung die notwendigen Produktionskapazitäten bereit und stellen auch die Versorgung mit den Rohstoffen sicher.

Der Bund soll mit Unternehmen vermehrt Reservationsverträge für künftige Pandemie-Impfstoffe abschliessen können.

Solche Reservationsverträge gibt es bereits für die Reservation von Produktionskapazitäten zur Herstellung von Influenza-Pandemie-Impfstoffen. Ergänzend sollen Reservierungsverträge mit Unternehmen ausgehandelt werden, die Impfstoffe zum Schutz vor anderen Viren oder Krankheitserregern herstellen, die eine Pandemie auslösen könnten.

Beitragsbild: Canva.com

   

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