Um das elektronische Patientendossier (EPD) erfolgreich einzuführen und zu verbreiten, fehlt es an einer klaren Aufgaben- und Kompetenzaufteilung sowie an einer nachhaltigen Finanzierung. Der Bundesrat hat beschlossen, eine umfassende Revision des EPD-Gesetzes anzustossen und hat das Innendepartement (EDI) beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Der Bundesrat hat für die Revision folgende Eckwerte festgelegt:
- Künftig soll das EPD als Instrument der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gelten. Es stützt sich dafür neu zusätzlich auf Artikel 117 der Bundesverfassung, womit dem Bund eine weitreichende Regelungskompetenz zukommt. Die Versicherer sollen keinen Zugriff auf das EPD erhalten.
- Die Aufgaben und Kompetenzen und damit auch die Sicherstellung der Finanzierung des EPD durch Bund und Kantone werden klar geregelt. So sollen die Kantone die Finanzierungsverantwortung für den Betrieb der Stammgemeinschaften übernehmen. Der Bund übernimmt die Kosten für die Weiterentwicklung, wie z. B. die Einführung der eMedikation.
- In der Frage der Freiwilligkeit der Patient:innen sollen zwei Varianten in die Vernehmlassung gehen: Die Beibehaltung der Freiwilligkeit sowie die Einführung eines Opt-Out-Modells, wobei letzteres vom Bundesrat bevorzugt wird.
- Alle ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen sollen verpflichtet werden, ein EPD zu führen.
- Forschende sollen Zugriff auf Daten des EPD haben, falls die Patient:innen dazu einwilligen.
- Eine zentrale Ablage für dynamische Daten soll deren Bearbeitung vereinfachen.
- Die Nutzung der technischen Infrastruktur des EPD soll für Zusatzdienste ermöglicht werden, wie z. B. die Überweisung von Patient:innen an andere Gesundheitsfachpersonen.
- Es soll geklärt werden, wie eine künftige staatliche E-ID für den Zugang zum EPD genutzt werden kann.